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Da die Gewalt gegen die Frauen in der Welt, auch in der Türkei, brennend andauert, erheben Frauen unermüdlich ihre Stimme gegen diese Gewalt. Eren Keskin, die das Projekt „Rechtshilfebüro zur Unterstützung von Frauen, die in Gewahrsam sexuelle Belästigung und Vergewaltigung erlitten haben“ ins Leben gerufen hat, stellte in Köln bei einer Podiumsdiskussion „Frauenrecht ist Menschenrecht“ ihre im Projekt erhobenen Daten vor und berichtete über vom Staat ausgehende sexuelle Gewalt. Aufgrund dieser Rede wurde sie vom Generalstab und Prof. Necla Arat angeklagt. Im März 2006 wurde sie vom 3. Strafgerichtshof in Istanbul-Kartal zu zehn Monaten Haft verurteilt. Das Gericht hat diese Strafe in 6000 YTL (ca. 4500 Euro) Geldstrafe umgewandelt. Eren Keskin, die mit diesem Urteil die Meinungsfreiheit verletzt sieht, will diese Geldstrafe mit der Begründung „Meinungsfreiheit lässt sich mit Geld nicht kaufen“ nicht zahlen. Sie wird angeschuldigt, da sie ihre Kenntnisse über sexuelle Gewalt, die sich auf Fakten und Aussagender betroffener Frauen stützen, öffentlich macht. Anstatt dass diese Daten öffentlich diskutiert werden, und, wenn sie wahr sind, juristische Schritte eingeleitet, die Täter bestraft und Maßnahmen ergriffen werden, damit in Zukunft solche Dinge nicht passieren und wenn sie falsch wären, dies belegt werden müsste, hat man Eren Keskin angeklagt. Die vom Staat ausgehende sexuelle Gewalt gegen Frauen findet immer noch statt. Es wird nichts dagegen unternommen. Meinungsfreiheit ist eine Voraussetzung für eine demokratische Gesellschaft. Sie darf nicht nur für die offizielle Meinung des Staates gelten, sondern auch für störende und sogar für schockierende Meinungen, welche dieser widersprechen. In einer Gesellschaft, in der es keine Gedankenfreiheit gibt und die Benachteiligung von Frauen nicht zur Kenntnis genommen wird, kann nicht von einer Existenz der Demokratie und von der der Freiheit der Frauen die Rede sein. Aus diesem Grund ist diese Strafe, mit der Eren Keskin belegt wird, nicht nur gegen die Meinungsfreiheit in unserem Land gerichtet. Sie ist auch ein ernstzunehmendes Hindernis für die Freiheit der Frauen. Wir Frauen, die mit Eren Keskin ein Solidaritätsnetz gegründet haben, sind der Meinung, dass diese Strafe gegen jeden Menschen gerichtet ist, der für Demokratie und Frieden steht. Jeden Menschen, der an die Demokratie glaubt, der davon ausgeht, dass die Meinungsfreiheit die wichtigste Grundlage einer demokratischen Gesellschaft ist und jeden, der der die Parole „Schluss mit der Gewalt gegen Frauen!“ bejaht (egal von wem diese Gewalt ausgeübt wird), rufen wir dazu auf, sich gegen das Urteil des Gerichts zu stellen. Die Kampagne „Solidarität mit Eren Keskin - für Frauen und Menschenrechte!!!“ wird von zwei Seiten geführt: Einmal die Unterschriftenkampagne und „1 YTL für Frauen und Menschenrechte“. Die Unterschriften werden am 17. Juni 2006 mit einer Pressekonferenz veröffentlicht
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